
Verkehrsrecht
Ihre Ansprechpartnerin für das
Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin
Bettina Josefs
Das Verkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen, die mit Ortsveränderungen von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Da es sich aus Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zusammensetzt, ist es ein sehr komplexes Rechtsgebiet und kann nur schwerlich in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk erfasst werden. Bei Fragen zum Verkehrsrecht wenden Sie sich an uns. RA Ciolek hat hier mit Erfolg einen Fachanwaltslehrgang absolviert.
Führerschein nicht in Deutschland gemacht? Bei europarechtlichen Fragen zur Anerkennung und Umschreibung von Führerscheinen können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Ob durch Zeitdruck oder weil in Gedanken versunken - oft wird aus diesen Gründen die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten. Die Folge davon ist zumeist ein Verwarnungsverfahren, was aber auch zu einem Bußgeldverfahren werden kann. Wenn Sie beispielsweise das Verwarngeld nicht innerhalb der gegebenen Frist überweisen, oder den vorgeworfenen Verstoß anfechten möchten, können wir Ihnen ebenfalls helfen.
Aufgrund der immer stärker zunehmenden Verkehrsdichte sind Unfälle keine Seltenheit mehr. Wir übernehmen auf Wunsch den gesamten anfallenden Schriftverkehr. Ermitteln beispielsweise den gegnerischen Fahrzeughalter, regulieren Fahrzeugschäden oder kümmern uns bei eventuellen Personenschäden darum, dass Schmerzensgelder gezahlt werden.
Bei der Unfallregulierung können wir Ihnen unter Umständen so manche Kosten ersparen. Sind beispielsweise massive Begrenzungen an Parkplätzen schlecht gekennzeichnet, müssen Sie im Falle eines Unfalls nur einen Teil des Schadens zahlen, der Parkplatzbetreiber den übrigen.
In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen auch, wenn es um Arbeitsunfälle und daraus folgende Regressansprüche geht.
Auch im Verkehrsrecht sind wir aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für eine Vielzahl von Versicherern erfahren und beraten und vertreten insbesondere bei Verkehrsunfallangelegenheiten und/oder Bußgeldverfahren vor Gericht und zum Schutz und/oder der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis.
Wussten Sie beispielsweise, dass das OLG Hamm bei der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren regelmäßig einen Abzug von 20 % vornimmt?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir sind gerne behilflich.
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Rechtsanwälte und Notar Dr. Keller
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